Bebauungspläne
Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Wenn Sie eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes beantragen wollen, finden Sie einen Antrag hier.
Dieser Antrag ist nur für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO, die sich aber nicht an den jeweils geltenden Bebauungsplan halten.
Diesem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, auf dem das Vorhaben eingezeichnet ist. Zusätzlich ist ein Plan mit den jeweiligen Maßen anzuhängen. Auf den Plan kann verzichtet werden, wenn die Maße auf dem Lageplan ersichtlich dargestellt sind. Der Antrag mit den Anlagen ist in 3-facher Ausfertigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg einzureichen.